HORN® GLASS INDUSTRIES

GEWINNSPIEL - Allgemeine Teilnahmebedingungen

HORN Glass Industries AG veranstaltet am 07.07.2024 im Rahmen der Veranstaltung „Tag der offenen Tür“ eine Gewinnspiel-Aktion. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel bzw. Verlosungen richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

1. Gewinnspiel und Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist HORN Glass Industries AG, Bergstr. 2, 95703 Plößberg (nachfolgend „Veranstalter“).

Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

 

2. Teilnahme
a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter des Veranstalters. Horn ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie zum Beispiel ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. vorliegen.

b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem auf der der Gewinnspielkarte bzw. auf dem Flyer genau beschriebenen Zeitraum möglich.

c) Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.

d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der jeweils innerhalb des Gewinnspiels näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.

e) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und bestätigt die Möglichkeit ihrer Kenntnisnahme.

 

3. Durchführung und Abwicklung
a) Die innerhalb des Gewinnspiels näher beschriebenen Gewinne werden unter allen gültigen Teilnahmen verlost.

b) Die Aktion startet am 07.07.2024 und endet am gleichen Tag.

c) Die Gewinner werden in zwei Runden um 13:30 und 16:00 ausgelost und durch Ausrufen der gezogenen Losnummer am festgelegten Ort benachrichtigt. Die Gewinner haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns unverzüglich nach Gewinnbenachrichtigung durch Handhebung und Vorzeigen der Losnummer zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

d) Der Anspruch auf den Gewinn entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht unverzüglich nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners liegen, erfolgen kann. Stellt sich nach der Auslosung des Gewinners heraus, dass der Gewinner ganz oder teilweise gegen die Teilnahmebedingungen gem. Ziffer 2 verstoßen hat, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

e) Der Gewinn verfällt ebenfalls, wenn der Gewinner oder die Gewinnerin den Preis nicht einlösen können. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person oder der Umtausch sind auch in diesem Fall nicht möglich.

f) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

 

4. Ausschluss der Teilnahme
a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

 

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

 

6. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels:

HORN Glass Industries AG
Bergstr. 2
95703 Plößberg
Deutschland

Im Falle eines Gewinnes erfassen wir die persönlichen Daten der Gewinner (Name und Adresse) zu buchhalterischen Zwecken und zur Veröffentlichung eines Gewinnerfotos in der örtlichen Presse, Unternehmenswebseite und in den sozialen Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn).

Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Der Veranstalter wird die Daten des Gewinners löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übergeben wurde und der Veranstalter sich vergewissert hat, dass dieser beim Gewinner unbeschädigt angekommen ist.

Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung der entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.

Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Detaillierte Informationen finden Sie jederzeit unterwww.hornglas.de/datenschutz.

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit unseren Datenschutzbeauftragten – etwa unter datenschutz@hornglas.de – erreichen.

 

7. Haftung des Veranstalters 
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:

a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

d) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

8. Schlussbestimmungen
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG) von 1980.

c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Datenschutz gem. Art. 13, Art. 17 und Art. 21 DSGVO für Gewinner des Gewinnspiels im Rahmen des Tags der offenen Tür am 7. Juli 2024

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Horn Glass Industries AG, Bergstrasse 2, 95703 Plössberg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Markus Döllinger, Ahornweg 12, 92721 Störnstein, E-Mail: datenschutz@hornglas.de, Tel.: +49 (0) 9602 6191191

 

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Im Rahmen unseres Gewinnspiels zum Tag der offenen Tür am 7. Juli 2024 veröffentlichen wir die Daten der Gewinner (Name und Vorname, Ort, Datum und Fotos) in der lokalen Presse und auf den Social Media Plattformen der Horn Glass Industries AG. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO („berechtigte Interessen“)

 

Empfänger der personenbezogenen Daten:
Zur Pressearbeit übermitteln wir Fotos der Gewinner des Gewinnspiels an die örtliche Presse mit der Bitte um Veröffentlichung und wir veröffentlichen Fotos auf unserer Homepage sowie in unserem Unternehmensaccount von Facebook und Instagram. Empfänger der Daten ist die Oberpfalz Medien GmbH, Weigelstraße 16, 92637 Weiden, die OberpfalzECHO GmbH & Co. KG, Postgasse 1, 92637 Weiden i.d.OPf. und die Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Dublin 2, ‎Irland. Die durch die Facebook Technologien automatisch erhobenen Informationen über Ihre Nutzung ‎unserer Webseite werden in der Regel an einen Server der Meta Platforms Inc., 1601 Willow Road, Menlo ‎Park, California 94025, USA übertragen und dort gespeichert.  

 

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
Die Speicherdauer (Veröffentlichung) richtet sich nach dem Informationswert und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Veranstaltung in deren Rahmen das Gewinnspiel durchgeführt wird. Veröffentlichungen auf unserer Internetseite werden in der Regel nach fünf Jahren gelöscht. Die interne und verschlüsselte Langzeitarchivierung einzelner Fotos erfolgt unter eingeschränkter Verarbeitung zur Wahrung unserer urheberrechtlichen Rechtsansprüche an den von uns erstellten Fotos sowie zur späteren eventuellen Veröffentlichung in unserer Unternehmenschronik zur Darlegung unserer Firmengeschichte.

 

Rechte der Betroffenen:
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre Daten, auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Insbesondere haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, soweit Sie hierfür einen besonderen Grund anführen können.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Zudem können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Postfach 1349, 91504 Ansbach) beschweren.

 

Ihre vollständigen Rechte gemäß Art. 13, Art. 17 und Art. 21 DSGVO:
Ihre vollständigen Rechte gem. Art. 13, Art. 17 und Art. 21 DSGVO können Sie im Internet unter folgender Adresse abrufen: https://www.hornglass.com/de/tag-der-offenen-tuer 


Einen Ausdruck erhalten Sie auch bei der Veranstaltungsleitung am Informationsstand.